Eine Art „Pickerl“ für die dritte Liga wurde Mitte Oktober für Vereine der Regionalliga und alle Aufstiegsanwärter vom ÖFB festgelegt. Die meisten der 37 verpflichtenden „A-Kriterien“ sind jedoch alles andere als streng…
Es ist an der Zeit, dass die Klubs endlich beginnen, umzudenken. Die Vereine müssen endlich in die Infrastruktur und nicht nur in Spieler investieren“, bringt ÖFB-General Leo Windtner die Stoßrichtung des Verbandes auf den Punkt. Auf zwölf Seiten hat der Verband die Mindestanforderungen für Vereine der Regionalliga und die Aufstiegsanwärter aus den Bundesländer-Ligen festgelegt. Leider fehlt etwas die Ernsthaftigkeit, denn großteils geht‘s dabei um relativ einfache Bedingungen, die zu erfüllen sind. Neu ist auch, dass alle Klubs bis spätestens 31. Jänner einen geprüften Jahresabschluss vorlegen müssen.
19 „A“-Kriterien
Die neue Regelung umfasst zwölf Seiten mit insgesamt 37 Kriterien, 19 davon sind sogenannte „A-Kriterien“, die unbedingt einzuhalten sind. Diese betreffen elementare Dinge wie die Größe des Sportplatzes, der Umkleidekabinen und die Lichtstärke der Flutlichtanlage. Auch eher skurriles Equipment wie die WC‘s spielen eine Hauptrolle: „Jede Sportanlage muss über genügend Toiletten für beide Geschlechter verfügen, die während der gesamten Dauer der Veranstaltung geöffnet sind. Diese müssen über Waschmöglichkeiten mit fließendem Wasser sowie einen ausreichenden Vorrat von Handtüchern und/oder Handtrockner verfügen.“
A-KRITERIEN FÜR AUFSTIEGSWILLIGE VEREINE DER OÖ-LIGA (AUSZUG):
- Die Spielerbänke müssen gedeckt sein, seitlichen Schutz vor
Witterung und Wurfgeschossen bieten und mindestens 2,0 m
(Empfehlung: 3,0 m) von der Abgrenzungslinie des Spielfelds
entfernt sein. Sie dürfen sich nicht vor den so genannten Fansektoren
befinden und müssen zumindest 7 Betreuern und 5 Ersatzspielern
(insgesamt: 12Vertreter / Klub) Platz bieten. - Die Spielfeldabmessung muss mindestens 90 m (Länge) x 60 m
(Breite) betragen. - Die Sportanlage muss technisch so ausgerüstet sein, dass mit den
Zuschauern kommuniziert werden kann. Dazu muss eine Laut-
sprecheranlage vorhanden sein. Außerdem müssen eine
funktionierende Anzeigetafel und eine Matchuhr vorhanden sein. - Sportanlagen müssen über eine Flutlichtanlage mit einer
durchschnittlichen Mindestleuchtstärke von 150 lux Mittelwert
verfügen – es sei denn, Pflichtspiele werden ausschließlich so
terminisiert, dass kein Flutlicht zum Einsatz kommen muss. - Spieler und Spieloffizielle müssen jedenfalls vor, während und nach
dem Spiel vor dem Eindringen der Zuschauer auf das Spielfeld
geschützt werden.