Eine Untersuchung der OÖ Umweltanwaltschaft über den Ausbau der Windkraft in OÖ förderte ernüchternde Details zutage: Demnach ist OÖ kein Windkraftland.
So hat sich als Distanz bewohnter Objekte zu Windkraftanlagen hat sich ein Mindestabstand von 1.000 m etabliert. Die Windkraftanlagen sind zwar leiser, aber auch größer geworden – die Knabenhöhe liegt oft bei 160 Metern. Auch wegen des Stroboskopeffekts der Anlagen sind 1.000 m ein allgemein anerkanntes, sinnvolles Abstandsmaß.
Wendet man diesen Mindestabstand von bewohnten Objekten auf OÖ an, so scheiden ca. 90% der Flächen – auf Grund des hohen Zersiedelungsgrades – als Standorte für Windräder aus.
„90% der Fläche OÖ ́s scheidet für die Windkraftnutzung wegen des „Menschenschutzes“, nicht wegen des „Naturschutzes“ aus“, so OÖs Umweltanwalt Martin Donat.