Manchmal gebiert die EU-Bürokratie doch auch sinnvolle Regulierungen: Seit dem 28. Dezember müssen neue elektronische Kleingeräte zwingend und einheitlich mit einem USB-C-Anschluss ausgestattet sein.
Betroffen sind u.a. Smartphones, Tablets, Kopfhörer, Tastaturen, Mäuse, Digitalkameras, tragbare Lautsprecher, tragbare Spielekonsolen, E-Reader und Navigationsgeräte. Mit Ende April 2026 folgen dann auch Notebooks.
Die Vorteile des USB-C-Anschlusses im Vergleich zum Apple-Stecker sind klar erkennbar: USB-C ermöglicht eine wesentlich schnellere Datenübertragung und kann für eine Vielzahl weiterer Anwendungen genutzt werden. Dazu gehört auch das zügigere Aufladen des Akkus, vorausgesetzt, sowohl das Smartphone als auch das Ladegerät unterstützen die hohe Ladegeschwindigkeit.
Im Gegensatz zum Apple-Stecker bietet USB-C zudem eine breitere Kompatibilität mit verschiedenen Geräten und Zubehör, was die Nutzung noch vielseitiger und praktischer macht. Dadurch wird der Anschluss zu einer zukunftssicheren Lösung für viele unterschiedliche Geräte und Anwendungen.