230.000 Euro lässt sich die Stadt Linz das Konzept für die Corona-sichere Abhaltung des Urfahraner Jahrmarkts kosten. Das Festgelände soll dazu eingezäunt werden. Wie der LINZA exklusiv erfuhr, soll dabei aber kein Zaun, sondern das Donauufer als natürliche Barriere genutzt werden. Problem dabei: Der vielgenutzte Rad- und Fußweg an der Donau wird mit dieser Lösung fast zwei Wochen lang zur Sperrzone.
Das dem LINZA vorliegenden Konzept sieht vor, dass am westlichen und östlichen Ende des Festgeländes Zäune errichtet werden. Auf der Südseite wäre zwischen dem Donauradweg und dem Marktareal ein ca. 750m langer Zaun zu errichten, was Zusatzkosten von bis zu 100.000 Euro verursachen würde. Um diese Kosten einzusparen, soll stattdessen die Donau als natürliche Barriere genutzt werden. Der lange, durchgehende Zaun würde damit entfallen.
Problem: Der eigentlich öffentliche Rad- und Fußweg muss großräumig auf die Ferihumerstraße umgeleitet werden, die Verweilbereiche am Donauufer wären für die Öffentlichkeit ebenfalls nicht verfügbar. Offen ist auch, wie der Zugang zum Gastrobereich des Salonschiff Florentine gelöst wird.

Auszug aus dem Präventionskonzept:
„Das Marktgelände wird baulich von der Umgebung abgeschottet. Ein Zutritt auf das Gelände darf nur an den Einlässen möglich sein. Um eine genaue Kontrolle der Besucher*innen am Marktgelände zu ermöglichen ist die Absperrung bis zur Donau zu führen. Bei der Absperrung zur Donau hin muss diese bis zur Wasserlinie gezogen werden. Der Treppelweg (Heinrich Gleissner-Promenade) soll in das Marktgelände eingeschlossen werden.
Die notwendigen Absperrungen um das Marktgelände sind auf nachfolgender Abbildung angeführt. Die Absperrungen sind alle so auszuführen, dass diese nicht überklettert werden können. Es ist darauf zu achten, dass die Absperrungen stabil genug sind auch dem Winddruck, standzuhalten. Es sind, so notwendig, Stützen in der Umzäunung zu bauen.“
Die Einlässe in das gesamte Marktareal sind nur bei der Nibelungenbrücke, beim AEC und bei der Wildbergstraße möglich. Durch eine Zugangsschleuse können 720 Besucher/Stunde eingelassen werden, Insgesamt sind in den Eingangsbereichen je sechs Eingangs- und sechs Ausgangs-Schleusen vorgesehen.
Der Radweg wird beiderseits für knapp zwei Wochen de facto abgeriegelt, für Radler soll eine Durchfahrt nur mit 3G-Check und Registrierung möglich sein. Aber ob die günstigste Lösung auch die beste ist? Das Gros der Radler muss auf die Ferihumerstraße und über die vielbefahren Kreuzung Hauptstraße/Rudolfstraße umgeleitet werden, auch Fußgänger und Läufer müssen den Uferbereich großräumig umrunden.

Zur Registrierung werden drei Kontrollpunkte eingerichtet: beim Neuen Rathaus, bei der Bildungsdirektion in der Wildbergstraße und am Hauptplatz. Die 3 G Kontrollen gelten für alle Besucher ab 6 Jahren. Für Kinder von 6 Jahren bis 12 Jahren zählt der Ninja Pass als Nachweis.
Die Kontaktdaten der Besucher werden über das System „myVisitPass4“ mittels QR Code für eine Kontaktdatennachverfolgung erhoben und mit verschiedenfarbigen Armbändern „markiert“:

Aus dem Präventionskonzept:
„An den Kontrollstellen erhalten die Besucherinnen, nachdem der Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr erbracht wurde, ein Armband zur Kennzeichnung ihres jeweiligen 3 G Status. Dadurch ist es an den Einlässen zum Veranstaltungsgelände für die Mitarbeiterinnen des Sicherheitsdienstes sehr einfach zu erkennen, ob die jeweilige Person als Besucher*in das Gelände des UHM 21 eingelassen werden darf.“
Gestattet ist ein Nachweis…
…über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 zurückliegen darf.
…einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,
…einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,
…ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver m olekularbiologischer Test auf SARS-CoV2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf,
…ein Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARSCoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,
…ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage ist,
…ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde.
Für Jahrmarkt-Mitarbeiter und Angestellte gelten andere Regelungen:
Voll immunisierte Mitarbeiter müssen sich alle 5 Tage testen lassen. Alle anderen Personen müssen sich spätestens alle 48h nach Probenentnahme zumindest einem Antigen Schnelltest oder alle 72h nach Probenentnahme einem PCR Test unterziehen.