Während die Gerichte seit dem schrecklichen Amoklauf von 1995 gegen gewalttätige Übergriffe gesichert sind, herrscht in den Linzer Rathäusern nach wie vor der Tag der offenen Tür. Unser Lokalaugenschein ergab: So gut wie jeder Politiker kann ohne Kontrollen oder Anhaltungen „besucht“ werden.
Bis dato gab es weder im Rathaus noch im Linzer Landhaus nennenswerte Vorkommnisse, aber das war bis 1995 auch bei unseren Gerichten so – bis ein Pensionist aus nichtigen Gründen Amok lief, vier Menschen tötete und zwei schwer verletzte. Seitdem sind dort Sicherheitsschleusen im Einsatz. Anders die Situation bei den Spitzenpolitikern von Stadt und Land, wo jedermann ohne Anmeldung oder Kontrollen bis in die meisten Büros hineinspazieren kann.
Stadträte: Nottaste zum Portier
Die Linzer Stadträte etwa haben als einzige Sicherheitsvorkehrung eine Nottaste, mit der sie den Portier verständigen können. Der kann aber nicht mehr machen, als Nachschau zu halten und selbst die Polizei zu rufen. „Diese Art der Sicherheitseinrichtung ist nicht mehr zeitgemäß und muss überarbeitet werden“, meint Sicherheits-Stadtrat Detlef Wimmer: „Selbst ein Rechtspraktikant bei Gericht hat zumindest einen Nottaster mit direkter Leitung zur Polizei.“
In einer Zwickmühle sieht sich Bürgermeister Klaus Luger: „Die Rathäuser sind öffentliche Gebäude und damit wird keinem der Zutritt verwehrt. Auch die ‚politischen‘ Sekretariatsbüros können in den Öffnungszeiten von allen besucht werden.“
Deeskalation und Prävention
Luger: „Wichtig ist auch die Prävention von Gewalt. Mitarbeiter von städtischen Einrichtungen, die zum Teil mit ‚schwierigem‘ Parteienverkehr zu rechnen haben, werden von Zeit zu Zeit in Zusammenarbeit mit der Polizei geschult, wie man Problemsituationen am besten beruhigt.“ So würden etwa Glastüren zur Deeskalation beitragen, weil hier etwaige Auseinandersetzungen für alle sichtbar würden. Für besondere Umstände wie einen Katastrophenfall gibt es strahlungssichere Bereiche mit eigener Stromversorgung, damit eine Einsatzleitung entsprechend arbeiten kann. In sensiblen Bereichen sind zudem kugelsichere Scheiben installiert.
Bei der Landespolizeidirektion spielt man den Ball weiter: „Grundsätzlich ist für Sicherheitsvorkehrungen in einem öffentlichen Gebäude jene Institution verantwortlich, die dort eingerichtet ist, in diesem Fall also der Magistrat“, heißt es auf unsere Anfrage. Und was tun – im Fall des Falles? „Allgemeine Empfehlungen im Falle eines Amoklaufes sind immer schwierig. Es empfiehlt sich, in einem Büro zu bleiben und sich dort einzusperren, bis die Polizei die Situation beendet hat.“