Lärmschutzwände sind üblicherweise kein wirklicher Hingucker – aber oft sind sie unvermeidbar: 2020 wurden fast sechs Meter hohe Wände zwischen der A1-Abfahrt Linz und Haid errichtet. Jetzt startet auch der Ausbau zwischen dem Knoten Linz und St.Florian/Enns, die Wände sollen bis zu 9 Meter hoch werden. Kritik gibt es auch: Einerseits ist der Bereich zwischen Ebelsberg und St. Florian kaum besiedelt, anderseits verschwindet die Landschaft damit hinter einem „Kanal“. Für die (wenigen) Anrainer bedeutet die 65 Millionen Euro teure Baumaßnahme aber einen besseren Lärmschutz.
21 Mio. Euro kostete das Projekt bei Ansfelden im Jahr 2020, dort wurden 60.000m2 Wand (das entspricht sieben Fußballfeldern) gebaut. Jetzt geht es Richtung St. Florian weiter, hier sollen die bestehenden Wände von 32.200 auf 80.000 Quadratmeter erweitert bzw. erneuert werden. In der ersten Phase wird bis Juni 2026 – mit einer Sommerpause in diesem Jahr – auf der Richtungsfahrbahn Salzburg gearbeitet. Auch während der Bautätigkeiten sollen wie im Normalzustand immer drei, allerdings verengte Fahrspuren zur Verfügung stehen.

Eine für den Baustellenabschnitt eigens erarbeitete Beschilderung mit Farbkonzept soll speziell bei der Abfahrt auf die A 7 Mühlkreisautobahn die Orientierung für die Lenker erleichtern. Die Arbeiten auf der Richtungsfahrbahn Wien sind im Laufe des Jahres 2027 geplant. Die ASFINAG investiert in den Schutz der Anrainer rund 65 Millionen Euro.
Es ist eine wahr Flut an Lärmschutzwänden, die auf Österreich in den letzten 20 Jahren zukam. Insgesamt gibt es entlang der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen über 5 Quadratkilometer Lärmschutzwände. Dies entspricht einer Länge von 1.400 Kilometern. Der Rechnungshof kam bereits 2008 zum Schluss, dass viele der Projekte nicht immer wirklich notwendig seien. Auch das Areal zwischen dem Schiltenberg bei Ebelsberg und der Ausfahrt St. Florian/Asten ist entlang der Autobahn nur sehr dünn besiedelt.
Vor allem für die Rettungskräfte sind diese Wände aber eine Herausforderung: Hubschrauber können nicht mehr direkt vor Ort oder bzw. nur unter großer Gefahr landen. Auch eine Flucht im Gefahrenfall durch einen Sprung über die Leitplanke ist nur mehr an gesonderten Stellen mit Notausgängen möglich. Optisch gewöhnungsbedürftig sind die riesigen Wälle aber allemal – ein Blick auf die Landschaft wird unmöglich.

So laut darf es auf Autobahnen maximal sein:
- 60 Dezibel (dB), das ist so viel wie ein Rasenmäher in 10 Meter Entfernung, dürfen zwischen 6 und 22 Uhr erreicht werden.
- 50 Dezibel (dB), das ist so viel wie ein Fernseher bei Zimmerlautstärke, dürfen zwischen 22 und 6 Uhr nicht überschritten werden
Generell sind Lärmschutzmaßnahmen gesetzlich geregelt. Wird eine völlig neue Strecke gebaut, dann resultieren die Maßnahmen zum Schutz vor Straßenlärm auf den Auflagen aus dem Umweltverträglichkeitsprüfungsprüfungs-Verfahren (UVP). Aktuell entfallen lauf ASFINAG fast ein Drittel der Kosten für Neubauten auf Lärmschutz und Umweltschutz.
Titelfoto: Ing. Werner Gattermayr