Das ist wirklich peinlich: Vom im Frühjahr vom Linzer Bürgermeister medial angekündigten 1-Million-Euro Corona-Solidaritätsfonds wurden bis 15.12.2020 erst 3.000 Euro an Hilfen ausbezahlt – das ergab eine Anfrage der Linzer KPÖ. Von 180 Förderanträgen wurden lediglich neun (!) positiv bearbeitet. Betroffene berichten von unüberwindbaren behördlichen Hürden und Unterlagen, die den Ansuchen beizulegen wären.
Die Stadt Linz hat mit Gemeinderatsbeschluss vom 14.5.2020 einen Solidaritätsfonds für die Laufzeit von 16. April bis 31. Dezember 2020 in der Höhe von einer Million Euro eingerichtet. Ursprüngliches Ziel war es, für von materiellen Notlagen in Folge der COVID-19 Krise Betroffene einen einmaligen, nicht rückzahlbaren finanziellen Zuschuss zu gewähren. Förderbar sind Lohn- und Gehaltseinbußen unselbstständig Beschäftigter und Arbeitssuchender, Einbußen von Gewerbetreibenden und selbstständig Tätigen, sowie außergewöhnliche finanzielle Belastungen.
Die Linzer KPÖ stellte daher eine schriftliche Anfrage an Bürgermeister Klaus Luger, wieviel aus dem Solidaritätsfonds bislang ausbezahlt wurde.
Die Beantwortung brachte zutage, dass bis zum 15. Dezember 180 Förderanträge ein. Davon wurden lediglich neun (!) positiv entschieden. 104 Förderanträge wurden aufgrund formaler Mängel oder fehlender Unterlagen zurückgewiesen. Bis dato wurden erst 3.000 Euro von dem mit einer Million Euro dotierten Fonds ausbezahlt. Bürgermeister Luger verweist in seiner Beantwortung, dass der Solidaritätsfonds speziell für die Situation in der ersten Lockdown-Phase eingerichtet wurde und derzeit evaluiert wird.
KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn: „Da dürften offensichtlich die bürokratischen Hürden zu hoch gewesen sein um den Solidaritätsfonds als wichtige Unterstützung für Bedürftige zugänglich zu machen.“
In der Tat sind die erforderlichen Unterlagen umfangreich – so sind zum Beispiel „private und berufliche Kontoauszüge seit März 2019“ sowie Einkommenssteuerbescheide von 2018 und 2019 bzw. sämtliche Lohn-/ Gehaltsnachweise beizulegen. Auch die Nettoeinkommen aller im Haushalt lebender Familienmitglieder müssen nachgewiesen werden.