Auf 400 statt 1.000 Stück hat sich die Zahl der Leih-Scooter in Linz mittlerweile eingependelt. Auch die Beschwerden über das Verhalten der Nutzer haben sich reduziert. Jetzt wurde der Verhaltenskodex nachgeschärft und erweitert.
„Statt anfänglich sechs gibt es in Linz derzeit zwei Verleihfirmen. Durch den Kodex ist es zusammen mit einem optimierten Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer gelungen, die Situation zu verbessern. Nur noch vereinzelt erreichen uns Beschwerden über abgestellte E-Scooter oder die Fahrweise ihrer Benützer, insgesamt jedoch hat sich die Situation in Linz deutlich verbessert“, so der zuständige Infrastrukturreferent Markus Hein.
16 klare Regeln für sicheres und nachhaltiges Scooterfahren in Linz
Das 11 Punkte-Programm mit den „Do‘ s“ und „Dont’s“ sowie Rahmenbe- dingungen für die Verleihfirmen wurde nun auf 16 Punkte erweitert. Der vor einem halben Jahr vereinbarte Verhaltenskodex für E-Scooter basiert auf den Erfahrungen europäischer Städte sowie den spezifischen Anforderungen der Linzer Verkehrsplanung.
Der Verhaltenskodex umfasste bisher vor allem sowohl die gesetzeskonforme Ausstattung der E-Scooter, das Abstellen der Geräte als auch den Informationsaustausch mit der Stadt, ebenso ein detailliertes Pflichtenheft für die Vermieter, wie ordentlich gewartete und verkehrstüchtige Scooter. Ein wichtiger Punkt ist die Limitierung der Geschwindigkeit auf 20 km/h bzw. 10 km/h in sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel auf der Landstraße.
Die neuen Regelungen im Detail:
„Die unterzeichnenden Betreiber verpflichten sich, ergänzend zum bereits bestehenden Verhaltenskodex, zur verbindlichen Einhaltung weiterer Rege- lungen beim Betrieb eines E-Scooterverleihs.
Zu den Punkten I bis XI, im bisherigen Pflichtenkatalog für die Betreiber kommen die Kapitel XII bis XIII.
XII. Akkutauschsystem:
Die Betreiber weisen nach, dass die verwendeten E-Scooter über ein nach- haltiges Akkutauschsystem verfügen.
XIII. Nachhaltigkeit im operativen Betrieb:
Die Betreiber verpflichten sich, den Akku-Tausch an Ihren E-Scootern mit nachhaltigen Fahrzeugen (zum Beispiel E-Auto, Fahrräder), jedenfalls ohne klassische Verbrennungsmotoren, vorzunehmen.
XIV. Nutzung von Ökostrom:
Die Betreiber weisen nach, dass die Akkuladung der verwendeten E-Scooter ausschließlich mit Energie aus umweltfreundlichen und erneuerbaren Ener- giequellen (Ökostrom) erfolgt.
XV. Brandschutz in allen Lager- und Reparaturbereichen:
Die Betreiber weisen nach, dass alle Lager- und Reparaturbereiche ihres Verleihs über einen adäquaten und feuerpolizeilich abgenommenen Brandschutz verfügen.
XVI. StVO-Konformität der verwendeten E-Scooter:
In Ergänzung zu Punkt I. des Verhaltenskodex weisen die Betreiber die StVO-Konformität der verwendeten E-Scooter mit einer Bestätigung der Polizei, des ÖAMTC oder einer vergleichbaren anerkannten Einrichtung nach.