2021 wurden erstmals Pläne von einem Garagenprojekt am Standort des historischen Salzstadls bekannt. Nach wiederholten Berichten über den möglichen Abriss wurde vom Planungsreferenten Stadtrat Dietmar Prammer im Jänner 2021 der Auftrag erteilt, Vorgaben für die städtebauliche Entwicklung Areals zu formulieren. Aus Sicht der „Arbeitsgruppe zur Rettung des Salzstadls“ werden aber einige wesentliche Fakten nicht berücksichtigt. Zudem bestehe ein bislang nicht beachteter Denkmalschutz für das gesamte Ensemble.
Konkret bemängelt die Arbeitsgruppe zwei Aspekte der städtebaulichen Vorgabe: Zum einen wird darin festgehalten, dass „eine neue Struktur den benachbarten First des Salzamtes nicht überragen darf“. Damit wird aber ermöglicht, dass ein neuer Baukörper den bestehenden Baukörper des Salzstadls um mehrere Meter überragen kann.
Es ist für die Arbeitsgruppe nicht nachvollziehbar, warum an der Stelle, wo nun ein historisches Gebäude aus dem Ensemble „Schloss – Salzstadl – Salzamt“ verschwindet, automatisch ein höheres Gebäude in dieses Ensemble integriert wird. Noch dazu sprechen zwei Fakten sogar gänzlich gegen diese Vorgabe:
- Die Gesamtanlage Schloss wurde bei der Parzelle 2096 als Denkmalschutz im Grundbuch eingetragen. Somit muss diese Gesamtanlage und damit die freizuhaltende Sicht auf das Schloss gewahrt bleiben. Als Teil der Gesamtanlage fällt somit auch der Salzstadl, in seiner aktuellen Form unter diesen Denkmalschutz.
- Wie auch auf dem Bild zu entnehmen ist, bildet der Dachfirst des östlichen Salzamts die gemeinsame Linie der beiden Gebäude und wurde bereits zwischen 1562-1567 so festgelegt und erbaut. Das ist damit die festgelegte Firsthöhe, die zugleich auch für den westlich gelegenen Salzstadl weiterhin zu gelten hat.
Städtebauliche Vorgabe zielt auf Neubau ab
Zum anderen wird in der Vorgabe der Stadt Linz nicht einmal erwähnt, dass es sich bei diesem Objekt um eine schützenswerte intakte Bausubstanz handelt. Sie enthält versteckt unter der Fassade sogar Teile der ursprünglichen Linzer-Stadtmauer. Eine mögliche Revitalisierung dieser 500-jährigen und intakten Bausubstanz, ist jedenfalls einem Abriss des Gebäudes vorzuziehen und sollte eigentlich Bestandteil der Vorgabe sein.
Historische Sehenswürdigkeit statt „Schandfleck“
Planungsstadtrat Prammer hat noch vor wenigen Wochen in einem Interview versprochen „Investoren werden in Linz nicht bevorzugt“. Die bisher vorgelegte Vorgabe für den Salzstadl ermöglicht allerdings einen sofortigen Abriss, einen höheren Neubau und damit sofort wesentlich mehr verwertbare Nutzungsfläche – und somit Vorgaben ausschließlich im Sinne von Investoren. Das Versprechen kann aber trotzdem leicht eingelöst werden, denn die Arbeitsgruppe fordert von der Stadt Linz eine Ergänzung in der städtebaulichen Vorgabe, dass als maximale Bauhöhe auch zukünftig die aktuelle Firstlinie des Salzstadls gilt. Außerdem soll eine weitestgehende Revitalisierung und Integration der bestehenden intakten Bausubstanz berücksichtigt werden.
Abschließend zitieren Dr. Schörghuber und Mag. Klima, beides Akteure in der Arbeitsgruppe, nochmals den Stadtrat Prammer, nämlich dass „Bürgerbeteiligung ein Teil des Prozesses der Linzer Stadtstrategie ist“. Gemäß diesem Motto würden sich beide immer noch darüber freuen, wenn ein persönliches Gespräch doch noch ermöglicht wird.