Oberösterreich ist führend bei der Integration von ukrainischen Kriegsflüchtlingen: Mit einer „Ukrainer-Erwerbsquote“ von 75,7% ist OÖ das führende Bundesland – in Niederösterreich stehen etwa nur 35,5% der Ukrainer in einer Beschäftigung. „Jetzt braucht es einen rechtlich gesicherten langfristigen Aufenthaltstitel mit vollem Arbeitsmarktzugang durch die unbefristete Verlängerung des Vertriebenenstatus oder eines eigenen Aufenthaltstitels“, sagt Integrations-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer.
Top-Erwerbsquote von Ukrainer/innen in OÖ
Nach Ankunft der Vertriebenen in Oberösterreich hat das Integrationsressort auf Integration durch Deutsch und Arbeit gesetzt: Es wurden eigene Deutschkurse geschaffen, umfassende Jobbörsen angeboten und eine Pflicht zur Aufnahme von Arbeit eingeführt. Dieser OÖ-Weg wirkt: 3 von 4 erwerbsfähigen Ukrainern in OÖ sind entweder erwerbstätig oder beim AMS gemeldet (Erwerbsquote von 75,7 Prozent), im Schnitt sind es österreichweit 45 Prozent.
„Zwei Jahre nach Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine sehen wir, dass die Ukraine-Vertriebenen bei uns eine langfristige Perspektive brauchen. Oberösterreich hat in den ersten Wochen des Krieges 50 Prozent der Vertriebenen, die nach Österreich gekommen sind, not- bzw. erstversorgt und rasch mit der Arbeitsvermittlung begonnen, und das erfolgreich. Jetzt ist es wichtig, dass die Ukraine-Vertriebenen einen rechtlich gesicherten umfassenden Aufenthaltsstatus mit einem langfristigen Arbeitsmarktzugang erhalten“, so Integrations-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer
Ukraine-Vertriebene brauchen rechtlich gesicherten Aufenthaltstitel und Arbeitsmarkt-Zugang
Derzeit gilt für Ukraine-Vertriebene in Österreich ein vorübergehendes befristetes Aufenthaltsrecht bis 4. März 2025. „Für die Ukrainer/innen, aber auch für die Unternehmer/innen ist es wichtig, dass es eine langfristige Bleibe- und Arbeitsmarktperspektive gibt. Ein ständiges Verlängern des derzeit befristeten Aufenthaltsrechts schafft keine Perspektive und ist für die Betroffenen unbefriedigend“, so Hattmannsdorfer.
Als Optionen müssen entweder die unbefristete Verlängerung des derzeitigen Aufenthaltsrechts oder die Verankerung eines eigenen Aufenthaltstitels im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geprüft werden, sagt Hattmannsdorfer: „Nur so können wir Ukraine-Vertriebenen, die bei uns Schutz suchen und sich in unsere Gesellschaft einbringen wollen, eine zweite Heimat bieten.“ Als Möglichkeiten sieht Hattmannsdorfer dabei eine unbefristete Verlängerung des derzeitigen vorübergehenden, befristeten Aufenthaltsrechts oder die Schaffung eines eigenen Aufenthaltstitels inklusive uneingeschränktem Arbeitsmarkt-Zugang für Ukraine-Vertriebene im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz.