Endlich hat sich auch Österreich zu einem brauchbaren Nichraucherschutz durchgerungen. Doch der Teufel steckt – wie so oft – im Detail. Drei Jahre Übergangsfrist lassen viel Zeit für Proteste, Diskussionen und politisch motivierte ‚Nachbesserungen‘.
Hurra, die Regierung hat also auch den Mut für unbequeme Entscheidungen, möchte man fast jubelnd hinausplärren. Nur: Wehtun will man wieder mal keinem so richtig, so wird die Umsetzung des absoluten Gastro-Rauchverbots bis 2018 hinausgezögert. Es bleibt also noch genügend Zeit für diverse Gruppierungen und Interessensvertretungen, zu intervenieren, mobilisieren und Änderungen zu erwirken. Dass 2018 zudem ein neuer Nationalrat gewählt wird, verleitet die eine oder andere Partei zusätzlich, weitere Zugeständnisse zu erwirken. ÖVP-nahe Interessensvertretungen ’netzwerken‘ ja bereits jetzt fleißig und gehen auf die Straße. Und die FPÖ will das gesamte Gesetz ohnehin mit Punkt und Beistrich kippen und bei der bisherigen Regelung bleiben.
Echte Macher-Qualitäten hätte die Regierung bewiesen, wäre das neue Gesetz mit einer dreimonatigen Übergangsfrist flott durchgesetzt worden. Oder spätestens mit 01.01.2016. Mit der völlig sinnentleerten dreijährigen Schonzeit kommt, was kommen muss: eine typisch österreichische Lösung mit Diskussionen, Nachbesserungen, Abfederungen und Ausnahmeregelungen. Jede Wette.