Schüler und Jugendliche unter 18 sind mittlerweile die (gefühlte) Hauptzielgruppe der unzähligen E-Leihscooter in der Stadt. Gesetzlich ist das zwar okay, weil die Nutzung ab 12 Jahren erlaubt ist. Bei den Geschäftsbedingungen der Verleiher wird’s aber haarig: Dort ist eine Anmietung explizit erst ab 18 Jahren erlaubt: „Ein rechtlicher Graubereich, der vor allem für Eltern fatal enden kann“, weiß der Linzer Anwalt Klaus Fuchs. Versicherungen könnten bei Unfällen sogar aus ihrer Haftung aussteigen, wenn die Eltern wissentlich beim Verwenden falscher Altersangaben mitwirken, indem sie ihre Kreditkartendaten zur Verfügung stellen.
Der Gesetzgeber erlaubt die Nutzung der bis zu 20 km/h schnelle Scooter zwar bereits ab 12 Jahren. Das ist die eine Seite. Die Geschäftsbedingungen der meisten Scooter-Verleiher sehen das aber anders: „Um ein TIER zu fahren, musst Du mindestens 18 Jahre alt sein“, schreibt TIER Mobility auf seiner Homepage.
Dennoch: Vor allem Schüler und Jugendliche zwischen 12 und 17 nutzen die Leih-Scooter intensiv. Die Anbieter stellen die Roller daher auch – wohl bewusst – vor großen Schulen ab, damit diese entsprechend intensiv genutzt werden. Für eine Anmeldung bei den Verleihern braucht es aber eine Kreditkarte, die (meist) von den Eltern kommt.
„Kinder und Jugendliche haften ab 14 Jahren für ihr Verhalten. Zivil- und strafrechtliche Folgen können aber auch die Eltern treffen, wenn sie ihre Kinder wissentlich beim Verwenden falscher Altersangaben unterstützen. Eine Versicherung des Kindes/der Eltern kann sogar aus der Haftung gegenüber dem Verleiher aussteigen. Die Eltern müssen dann für alle Schäden, die durch die vertragswidrige Benutzung entstanden sind, mittragen“, sagt der Linzer Anwalt Klaus Fuchs. Ob das wirklich allen Eltern so richtig bewusst ist…?