„Heats zum Ballspieln im Hof auf!“ Viele Menschen ärgern sich speziell über vermeintlich oder tatsächlich zu laut spielende Kinder. Die GWG Linz rückt Kinder in den Mittelpunkt und setzt ein Zeichen: Die „Kinderfreundliche Hausordnung“ soll für ein friedliches, generationenübergreifendes Zusammenleben und mehr Verständnis sorgen
Ziel ist es, Verständnis bei ruhebedürftigen Bewohnern dafür zu erreichen, dass Kinder im Rahmen ihrer Entwicklung spielen und sich ihrem Alter entsprechend bewegen dürfen. „Die kinderfreundliche Hausordnung der GWG wurde erstmals Mitte Oktober 2014 in den Wohnhäusern im Bäckerfeld „ausgehängt“ und hat sich mittlerweile auch in anderen GWG-Wohnanlagen bewährt“, sagt der zuständige Stadtrat Dietmar Prammer.
Die Kinderfreundliche Hausordnung der GWG im Wortlaut:
Diese ergänzende Erklärung zur Hausordnung soll zum gegenseitigen Verständnis beitragen und somit eine gute Nachbarschaft und ein lebenswertes Wohnumfeld in unseren Wohnan- lagen fördern. Sie befreit Kinder und ihre Eltern keineswegs von der nötigen Rücksicht auf andere BewohnerInnen.
- Für eine gesunde Entwicklung brauchen Kinder genügend Spiel- und Bewegungsräume. Kinder dürfen nicht nur auf dem Spielplatz, sondern auch im Hof, vor der Haustüre, auf der Wiese, am freien Wäscheplatz und auf den Wegen in der Wohnanlage sich bewegen. Auf den Wiesen dürfen Kinderzelte (ohne Befestigungshaken) und Kinderplanschbecken aufgestellt sowie Decken ausgebreitet werden. Büsche dürfen zum Versteckenspielen genutzt werden.
- Ballspiele mit Weich- oder Schaumstoffbällen sind erlaubt – Fußballspielen ist dagegen verboten.
- Vorhandene Asphaltflächen dürfen zum Fahren mit Kinderfahrrädern mit Stützrädern, Lauf- rädern, Dreirädern, Rollern und ähnlichen Spielgeräten benutzt werden. Um im geschützten Raum Fahrsicherheit zu gewinnen, ist Kindern das Fahrradfahren ohne Stützräder auf die- sen Flächen bis zu ihrem 8. Lebensjahr erlaubt. Auf FußgängerInnen muss dabei aber unbedingt Rücksicht genommen werden.
- Kinder sind gleichberechtigte BewohnerInnen. So wie Erwachsene auch dürfen Kinder ihre Freunde von anderen Wohnanlagen in die eigene Wohnanlage einladen.
- Wenn Kinder spielen, wird es manchmal laut. Kindergeräusche sind normal und gehören zum täglichen Leben. Von einem Kinderspielplatz ausgehender Lärm ist üblich und als sozial angemessen zu akzeptieren.
- Wiesen, Sandkästen und Gehwege sind keine Hundetoiletten! Hunde- und Katzenkot stellt eine Gesundheitsgefährdung für Kinder dar und ist von den TierbesitzerInnen umgehend zu entfernen.
- • Sicherheit: Autos dürfen auf den Zufahrtswegen nur im Schritttempo fahren!
- Uneinigkeiten sind völlig normal und meistens durch ein Gespräch zu lösen. Kinder dürfen bei Meinungsverschiedenheiten von Erwachsenen nicht unter Druck gesetzt werden. Die Mei- nung der Kinder soll dabei Berücksichtigung finden.