Die Pizza ist nicht nur eines der Grundnahrungsmittel der Linzer. Nein, sie ist sogar schon so wichtig, dass sie die EU genau normiert hat. Ordnung muss schließlich sein.
Arbeitslosigkeit, Flüchtlings- oder Währungskrisen: Wer glaubt, die Politiker in Brüssel haben damit genug zu tun, der irrt. Auch das Problem der richtigen Zubereitung einer original Pizza beschäftigt den Apparat. In der neunseitigen Verordnung 509/2006 wird festgelegt, wie eine richtige Pizza Napoletana auszusehen hat. Der variable Durchmesser des runden Backwerks darf demnach höchsten 35 Zentimeter betragen , der Teig darf 0,4 Zentimeter Dicke nicht überschreiten. Toleriert werden lediglich 10 Prozent Abweichung – sonst aber!
Hier der Orignalwortlaut aus der Verordnung:
„Die „Pizza Napoletana“ STG ist eine kreisförmige Backware mit variablem Durchmesser von höchstens 35 cm mit erhabenem Teigrand (cornicione) und mit Belag bedecktem Inneren. Das Innere ist 0,4 cm dick, wobei eine Toleranz von ± 10 % zulässig ist, der Teigrand ist 1-2 cm dick. Die Pizza ist insgesamt weich und elastisch und lässt sich leicht wie ein Buch zusammenklappen.“
Die EU überlässt wirklich nix dem Zufall, denn es wurde sogar festgelegt, wie die fertige Pizza auszusehen und sogar zu riechen (!) hat:
„Die Pizza verströmt nach beendetem Garungsprozess einen charakteristischen aromatischen Duft. Die Tomaten geben nur das überschüssige Wasser ab und behalten ihre dichte Konsistenz…. Basilikum, Knoblauch und Oregano entwickeln ein intensives Aroma und sehen nicht verbrannt aus.“
Bei der Herstellung des Teiges sind dem Pizzakoch ebenfalls die Hände gebunden, sogar die Knetdauer wird vorgegeben:
„Der Teig muss in der Knetmaschine vorzugsweise mit einem Gabeleinsatz 20 Minuten bei niedriger Geschwindigkeit durchgeknetet werden, bis eine einheitliche kompakte Masse entsteht. Um eine optimale Teigkonsistenz zu erreichen, ist die Wassermenge, die das Mehl aufnehmen kann, sehr wichtig. Der Teig (…) muss sich weich und elastisch anfühlen.“
Selbst beim Garen im Ofen wird nix dem Zufall überlassen:
„Der Pizzabäcker schiebt die belegte Pizza mit Hilfe von etwas Mehl mit einer Drehbewegung auf einen Holz- oder Aluminiumschieber (Schießer), dann lässt er sie mit einer schnellen Bewegung des Handgelenks auf den Ofenboden gleiten, ohne dass der Belag überschwappt.“
Und dann endlich, geht’s ans Essen. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, sonst steht man gleich mal mit einem Fuß im Brüsseler EU-Kriminal:
„Die Pizza Napoletana sollte vorzugsweise sofort, direkt nach der Entnahme aus dem Ofen, in den Räumen verzehrt werden, in denen sie hergestellt wurde; falls sie nicht am Herstellungsort verzehrt wird, darf sie aber nicht eingefroren oder tiefgekühlt oder für einen späteren Verkauf vakuumverpackt werden.“
Dem LINZA sind etwaige Sanktionen der EU-Kommission gegen Verstöße nicht bekannt. Vielleicht ergäbe sich hier eine neue Einkommensquelle für verschuldete Städte. Bleibt zu hoffen, dass Finanzstadtrat Forsterleitner diese Zeilen nicht liest und die Linzer Pizzerien unter die Lupe nimmt…