Ende Jänner beschloss die ÖVP-FPÖ-Koalition im OÖ Landtag eine Resolution zur Neuordnung der Versammlungsfreiheit. Widerstand gibt es dazu von MFG: Man sei für Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten jeder Art nicht zu haben, so MFG-Landesparteiobmann Joachim Aigner.
„Die Oö. Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Grundlagen des Demonstrationsrechts an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden“, heißt es in der pikanten Beilage 420/2023, die am 26. Jänner im OÖ Landtag als Resolution verabschiedet wurde. Pikant deshalb, weil damit nicht nur die ÖVP, sondern auch erstmals die FPÖ aktiv ins geltende Demonstrationsrecht eingreifen will.
Geht es nach ÖVP und FPÖ, sollen die Anmeldefristen von Demonstrationen verlängert werden, regelmäßige bzw. „Serien“-Anmeldungen von Demos unterbunden und die Abstandsregeln (versammeln sich Nationalrat, Bundesrat oder ein Landtag, darf aktuell im Umkreis von 300m keine Versammlung im Freien stattfinden) ausgeweitet werden. Zudem sollen Möglichkeiten zur strafrechtlichen Verfolgung für das vorsätzliche Blockieren von öffentlichen Verkehrswegen geschaffen werden – in diesem Punkt sind die Rechtslage und die Möglichkeiten von Strafen in Österreich derzeit tatsächlich relativ dünn. Freilich ist es bei vielen Versammlungen oft üblich – teils sogar ’nötig‘, den Verkehr zu behindern, um auf die jeweiligen Anliegen aufmerksam zu machen (z.B. bei Naturschutz-Demos und beim Bau von umstrittenen Straßen oder Autobahnen).
Änderungen würde sämtliche zukünftigen Demos betreffen
Die Resolution bezieht sich im Text zwar explizit auf „extremistische (Klima-)Aktivisten“, trifft im Sinn aber natürlich alle zukünftigen Demonstrationen. ÖVP und FPÖ sind nicht die Einzigen, die ins Demonstrationsrecht eingreifen wollen: Der Linzer SPÖ-Bürgermeister Klaus Luger forderte bereits im April 2021 gegen Corona-Demonstranten Strafhöhen „ab 10.000 Euro“. Es wäre mehr als eine Versechsfachung des bisherigen Rahmens gewesen, denn die bisherige Höchststrafe beträgt 1.450 Euro.
„Wenn man gegen politische Missstände auf die Straße geht, sollte man nicht vorher die Obrigkeit, die man für ihre Fehlleistungen kritisiert, um Erlaubnis bitten müssen.“
Joachim Aigner
„Schockiert“ über die FPÖ
MFG Oberösterreich sei für Einschränkungen oder Streichungen
von Grund- und Freiheitsrechten nicht zu haben, so MFG-Landesparteiobmann Joachim Aigner: „Wir sind schockiert über die FPÖ. Denn es waren auch zahlreiche Wähler der Freiheitlichen auf den Straßen, um gegen Zwangsimpfungen und andere totalitäre Maßnahmen zu protestieren.“ Wenn man gegen politische Missstände auf die Straße gehe, sollte man nicht vorher die Obrigkeit, die man für ihre Fehlleistungen kritisiert, um Erlaubnis bitten müssen, so Aigner.
Zahnlose Resolutionen
Resolutionen an den Bund sind allerdings auch sehr geduldiges Papier: Eine Rechtswirksamkeit oder tatsächlich zwingende Folgen haben sie nicht, meist erschöpft sich deren Strahlkraft in einer morbiden Kenntnisnahme des Empfängers. Beantwortet werden Resolutionen – wenn überhaupt – in einem kurzen Schreiben viele Monate später. In der Landtagssitzung vom September 2022 etwa gab es etwa neun Resolutionen an den Bund, nur zwei davon wurden bis dato überhaupt beantwortet.