Hilfs- und schutzbedürftige Menschen, die in Österreich um Asyl ansuchen erhalten im Rahmen der Grundversorgung Unterstützungsleistungen, um die Grundbedürfnisse ihres täglichen Lebens decken zu können. Diese werden aktuellsowohl als Bargeldleistungen, als auch in Form von Gutscheinen ausgegeben, was nicht zuletzt für die auszahlenden Organisationen, die die Quartiere betreiben, einen erheblichen Aufwand bedeutet.
Österreichweit soll eine Sachleistungskarte in der Grundversorgung eingeführt werden, mit dem Ziel, Missbrauch zu verhindern und die finanziellen Hilfeleistungen zielgerichtet einzusetzen, die Verwaltung zu vereinfachen und die Effizienz der Auszahlungs- Abläufe zu erhöhen soll und die Leistungserbringung zu standardisieren.
„Für uns in Oberösterreich ist klar: Wir bieten jenen, die vor Krieg und Terror flüchten, Schutz, Sicherheit und hier vor Ort die notwendige Unterstützung. Klar ist aber auch, dass diese Hilfe so verwendet werden soll, wie sie gedacht ist – und dafür ist die Sachleistungskarte ein sehr gutes Instrument. Missbrauch wird verhindert und den Menschen wird rasch geholfen. In Bayern funktioniert das System gut, ich gehe davon aus, dass es auch bei uns funktionieren und nach dem Pilotversuch flächendeckend eingeführt wird.“
Landeshauptmann Thomas Stelzer
„In Oberösterreich verfolgen wir eine konsequente Linie in der Asylpolitik. Mit der Einführung der Sachleistungskarte untermauern wir einmal mehr diesen Weg. Mit der Einführung verhindern wir Missbrauch wie das Bezahlen von Schleppern, sorgen für einen treffsicheren Einsatz der Basisversorgung und vereinfachen gleichzeitig die Auszahlung. Das Ziel ist eine flächendeckende Ausweitung.“
Integrations-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer
Ab Juli startet den Pilotbetrieb einer Sachleistungskarte in ausgewählten Quartieren in Oberösterreich. Ziel ist es, die Grundlagen für eine österreichweite Ausschreibung und Ausrollung zu legen.Für die Umsetzung des Pilotbetriebs wurde seitens Land und Bund die bereits existierende Social Card ausgewählt. Bei der Auswahl fand ein intensiver Austausch mit den Behörden in Deutschland, speziell in Bayern statt. Die Social Card wird bereits in 23 Landkreisen und Kommunen in Deutschland im Bereich Asylversorgung eingesetzt, beispielsweise in der Hansestadt Hamburg, in der Stadt Leipzig, Wolfsburg sowie zahlreichen Landkreisen in Thüringen.
- guthabenbasierte Debitkarte auf VISA Basis
- Bargeldbehebung bis 40 Euro möglich
- kein eigenes Bankkonto erforderlich
- jeder Karte wird ein individueller IBAN zugeordnet, mit dem die Sozialleistung per Überweisung übermittelt wird
- die Verwaltung erfolgt einfach mittels App, die in 19 Sprachen vorhanden ist
Eine Bargeldbehebung ist lediglich bis 40 Euro im Monat möglich, Zahlungen sind bei allen herkömmlichen Zahlungsterminals möglich und es wird eine regionale Beschränkung auf Österreich aufgelegt. Auslandsüberweisungen sind ebensowenig möglich wie das Bezahlen von Glücksspiel, Pornografie, österreichische Lotterien, Crypto, Money Orders und ähnlichem.
Die Umsetzung der Sachleistungskarte in Oberösterreich ist der erste Schritt im Zuge der Digitalisierung der Grundversorgung, mit dem Ziel die Abläufe und Prozesse für alle Beteiligten zu vereinfachen. Die aktuelleren Prozesse sind auf Grund der Vielzahl an beteiligten Organisationen (Grundversorgungsstelle des Landes, Quartierbetreiber, NGOs) und den über die Jahre gewachsenen Aufgaben und Notwendigkeiten komplex und gleichzeitig nur zu einem geringen Teil digitalisiert. Es fehlen entsprechende digitale Schnittstellen und Lösungen.
Bislang wurden die Leistungen bar durch die Quartiergeber an die Asylwerber mehrmals im Monat ausbezahlt. Der Empfangsnachweis gegenüber der Grundversorgungsstelle des Landes erfolgt überhandschriftliche Empfangslisten. Durch die Sachleistungskarte greifen Land Oberösterreich und der Quartierbetreiber auf ein gemeinsames elektronisches Verwaltungssystem zu und geben dort die Zahlungen an die Asylwerber frei. Durch die Überweisung ist gleichzeitig der Empfangsnachweis gegeben.
Grundversorgungsleistungen organisierter Unterbringung:
- Verpflegungsgeld: 7 € je Tag (5 € für Minderjährige)
- Taschengeld für Minderjährige bis 3 Jahre: 40 € je Monat
- Bekleidungshilfe in Form von Gutscheinen: max. 150 Euro pro Jahr
- Schulbedarf: max. 200 Euro pro Schuljahr (Abwicklung entweder direkt über die Schule oder Auszahlung von Bargeld)
Private Unterbringung
Neben einem organisierten Quartier können Asylwerber auch in eine Privatwohnung ziehen. Diese Variante der Unterbringung wird besonders dann als sinnvoll erachtet, wenn sich Asylwerber/innen schon längere Zeit in Österreich aufhalten, über entsprechende Deutschkenntnisse verfügen und abzusehen ist, dass ein Aufenthaltstitel erteilt wird.
- Verpflegungsgeld: Erwachsene + unbegleitete Minderjährige: 260 € je Monat, Minderjährige: 145 € je Monat
- Mietzuschuss: Einzelperson: 165 € je Monat, Familien (ab 2 Pax): 330 € je Monat
- Bekleidungshilfe in Form von Gutscheinen: max. 150 Euro pro Jahr
- Schulbedarf: max. 200 Euro pro Schuljahr (Abwicklung entweder direkt über die Schule oder Auszahlung von Bargeld)