„Wir wollen nicht, dass Asylwerber den ganzen Tag ohne Beschäftigung herumsitzen. Gemeinden sowie Bürgermeister haben schon jetzt die Möglichkeit, Asylwerbende für kommunale Tätigkeiten wie z. B. Rasenmähen oder Flurreinigung heranzuziehen. Wir wollen, dass diese Dienstleistungen insbesondere für Asylwerbende mit hoher Bleibeperspektive künftig verpflichtend sind“, so Hattmannsdorfer.
Jährlich sind etwa 200 Asylwerbende über diese Dienstleistungsform beschäftigt. Der Landesrat will Asylwerber somit stärker in die Pflicht nehmen. Für Hattmannsdorfer gilt das Prinzip, dass Leistungen des Staates an eine Gegenleistung des Empfängers geknüpft sind. Daher soll geprüft werden, ob die Grundversorgungs-Leistung an die Erfüllung der Beschäftigungs-Pflicht gekoppelt werden kann. Denn generell gilt: Für diese Verpflichtung muss der Bund die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, insbesondere hinsichtlich der Knüpfung von Grundversorgungsleistungen an die Verpflichtung zu einer kommunalen – und in weiterer Folge auch gemeinnützigen – Tätigkeit.
Update: Die Konferenz der Flüchtlings-Referenten beschließt OÖ-Initiative zur Verpflichtung von Asylwerbern zu Hilfstätigkeiten einstimmig! Damit wird das Innenministerium mit der rechtlichen Prüfung zur Verpflichtung von Asylwerbern zu gemeinnützigen Hilfstätigkeiten und sozialen Diensten beauftragt.
„Die OÖ-Initiative zur Verpflichtung von Asylwerbern wurde von der Konferenz der Flüchtlingsreferenten der Länder einstimmig über alle Parteigrenzen hinweg beschlossen. Es gibt ein klares Interesse daran, dass Asylwerber nicht untätig herumsitzen, sondern einen Beitrag zur Gesellschaft leisten – das soll auch die gesellschaftliche Akzeptanz erhöhen“, freut sich LR Hattmannsdorfer über den einstimmigen Beschluss.