„Die gestern präsentierten bettelfreien Zonen und Zeiten werden nach einem Beschluss des Gemeinderates am 21. April schließlich ab 2. Mai gelten. Schon jetzt glauben manche zu wissen, dass die Zone zu klein sei – anderen ist sie hingegen zu groß. Vergleicht man diese Argumente, so sind wir offenbar auf dem richtigen Weg: Sowohl möglichst effizient als auch rechtlich korrekt“, so Vizebürgermeister Detlef Wimmer.
„Ein uferloses Bettelverbot, das nahezu immer und überall gilt, wäre verfassungswidrig und zeigt auch die jüngste VfGH-Judikatur. Das weiß nicht nur jeder Jurist, der sich nur ein wenig mit dem Thema beschäftigt hat“, erinnert Wimmer: „Außerdem halte nichts davon, den Menschen Versprechungen zu machen, die wir nicht einhalten können. Wer soll überall gleichzeitig kontrollieren, wenn Polizei und Ordnungsdienst personell begrenzt sind und auch sonst viel zu tun haben? Wir müssen den richtigen Mittelweg finden, was Ausmaß und Kontrolle betrifft. Ein zahnloses Papiertiger-Verbot, das überall ein bisschen gilt und nirgends so richtig, kann niemand ernsthaft wollen.“
Aufgrund der Erfahrungen nach der Einführung des Bettelverbots in der Innenstadt soll dieses, so Wimmer, bedarfsgerecht angepasst werden: „Wenn sich zeigt, dass bestimmte Veränderungen nötig sind, können wir rasch darauf reagieren. Das beweist auch unsere rasche Vorbereitung in nur zwei Wochen nach dem städtischen ‚Bettlergipfel‘. Allerdings brauchen wir natürlich stets Zahlen, Daten und Fakten, die hieb- und stichfest sind, damit auch der Verfassungsgerichtshof uns recht gibt. Es wäre höchst unseriös, den Bürgern ein totales Bettelverbot vorzugaukeln, das es aufgrund der Verfassung der Republik Österreich nun einmal nicht geben kann.“