Zu willigen Organspendern auf zwei Rädern mutieren viele Radfahrer in der dunklen Jahreszeit. Anders ist es nicht zu erklären, warum so viele komplett ohne Beleuchtung unterwegs sind.
Selbst professionelle Botenfahrer und Lieferdienste sind keine Ausnahme, wie unser aktuelles Bild von gestern zeigt. Hoffentlich haben diese Dunkelradler wenigstens ihren Organspendeausweis mit dabei, dann würde dieses hochsuizidäre Fahrverhalten wenigstens Sinn ergeben…
Fehlen am Rad – was speziell in der dunklen Jahreszeit extrem gefährlich ist und oft passiert – Lichter oder Reflektoren am Bike, werden Geldstrafen fällig. Die Mindeststrafe pro fehlenden Beleuchtungsteil scheint verkraftbar, liegt sie doch „nur“ bei 20 Euro (bei fehlendem Rückstrahler geht’s ab zehn Euro los).
Strafen sind das eine, Haftungsfragen das andere: Je nach Unfallhergang kann auch eine Mithaftung oder sogar eine Alleinhaftung vorliegen. Fahrradfahren ohne Licht kann sehr teuer werden und im schlimmsten Fall – etwa bei einer bleibenden Behinderung oder gar Todesfalls des Unfallgegners – in die hunderttausenden Euros Schmerzensgeld gehen. Bei Personenschäden kann zudem eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung folgen. Im Vergleich dazu nimmt sich eine Beleuchtungsanlage um 20 Euro als Peanuts aus.