Unzählige Male wurden in Linz bereits Sanktionen gegen E-Roller-Verleiher angekündigt, um das Abstell-Chaos auf den Linzer Straßen und Gehsteigen einzudämmen. Tatsächlich passiert ist aber nicht viel. Auch andere Kommunen wie München haben ähnlich Probleme, dort wird jetzt allerdings durchgegriffen – mit Strafzetteln, die die Anbieter blechen sollen. Die Bußgelder bis 55 Euro werden von LIME oder TIER an die Nutzer weitergegeben, berichtet die Münchner TZ.
Die vor einigen Monaten eingeführten fixen Scooter-Parkplätze in der Linzer Innenstadt haben teilweise zu einer Entspannung geführt, das Chaos hat sich jetzt weiter hinaus verlegt – etwa nach Urfahr oder südlich des Musiktheaters, aber auch in der City kugeln die Roller oft noch durch die Gegend. In München wird jetzt – nach ebenfalls vielen Ankündigungen – Tabula Rasa gemacht. Die dortige „kommunale Verkehrsüberwachung“ der Stadt stellt Strafzettel aus („Verwarnung mit Zahlungsaufforderung“) und hängt diese auf die unsachgemäß abgestellten Leihroller. Text: „Sie behinderten durch das Abstellen eines Kleinstfahrzeuges auf dem Gehweg andere.“ 15 bis 55 Euro sind je nach Schwere des Vergehens fällig.
Zur Kasse gebeten werden aufgrund fehlenden Verursachers die Anbieter. Diese geben die Kosten an die Kunden, die das Fahrzeug falsch abgestellt haben, weiter. Geregelt ist diese Vorgehensweise in den allgemeinen Geschäftsbedingungen – bis zum Hinweis auf Parkverbote. Beim im Linz tätigen Anbieter TIER heißt es dort etwa:
- Der TIER eScooter muss ordnungsgemäß auf öffentlichen Flächen geparkt werden. Für das Parken von Elektrokleinstfahrzeugen gelten insbesondere die Straßenverkehrsordnung sowie die im Geschäftsgebiet geltenden Vorschriften.
- Der TIER eScooter darf an keinem Ort geparkt werden, an welchem das Parken durch die lokalen Vorschriften der Stadt verboten ist. Es ist der am TIER eScooter befindliche Ständer zu verwenden.
- Insbesondere darf der TIER eScooter nicht wie folgt geparkt werden:
- quer zur Fahrbahn, quer zum Gehweg, in Kreuzungsbereichen oder anderweitig den Straßenverkehr behindernd
- an Bäumen, Verkehrsschildern, Ampeln, Parkuhren, Verkaufsautomaten, Zäunen Dritter, Banken, Containern, Müllcontainern
- vor oder in der Nähe von Notausgängen und Feuerwehren, vor Ein- und Ausgängen
- in Halteverboten, in Zufahrtsstraßen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Fahrradwegen
- an Hilfselementen für die Orientierung von Blinden, auf Fußgängerübergängen, in Gebäuden, Hinterhöfen, an anderen Fahrzeugen
- in Parks und Grünflächen, an Stellen, wo der TIER eScooter Werbung oder Stadtmobiliar verdeckt, die Funktionalität einer Einrichtung beeinträchtigt wird, in den für das Be- und Entladen reservierten Bereichen oder an Orten, die für andere Nutzer oder Dienstleistungen reserviert sind
- an Stellen, an denen ein Parken den Bewegungsraum für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderung einschränken würden.
In München ziehen die Anbieter als Beweis die Fotos der Nutzer heran, die beim Beenden des Mietvorgangs gemacht werden müssen. Geht daraus hervor, dass der Nutzer unschuldig ist und der Scooter von Passanten etwa in eine Wiese geworden oder umgetreten wurde, bleiben die Kosten beim Anbieter hängen. Rechtlich sei die Vorgehensweise der Behörden aber fragwürdig, so die TZ: E-Scooter sind laut Kleinstfahrzeuge-Verordnung Fahrrädern gleichgestellt – und für diese sind Strafzettel einfach nicht vorgesehen.
Strafzettel gibt’s in Linz in absehbarer Zeit keine, aber – so Verkehrsreferent Martin Hajart: „Wir werden in Linz widrig abgestellte Scooter abschleppen lassen. Die Scooter-Betreiber erhalten dafür als Strafe (Kostenersatz) zumindest 50 Euro aufgebrummt. Das können die Betreiber an ihre Kunden weiterverrechnen.“