Die Stadt Graz klagte im Juni 2021 einen Grazer auf Unterlassung (Streitwert 6000 Euro), weil er sein Lastenrad auf der Straße abstellt. Die Klage wurde vom Gericht abgewiesen. Das Urteil wurde Ende November 2021 rechtskräftig. Nach § 23. Absatz 2. StVO dürfen Fahrzeuge, dazu zählen auch Fahrräder, „am Rand der Fahrbahn und parallel zum Fahrbahnrand“ geparkt werden, „sofern sich aus Bodenmarkierungen oder Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt“. Lastenräder sind Fahrräder und dürfen also z. B. in der blauen Zone in Graz kostenlos abgestellt werden. Die Parkgebührenverordnung (ParkGebV 2006) der Stadt Graz gilt ausdrücklich nur für „mehrspurige Kraftfahrzeuge“. Auch Mopeds, Vespas oder Motorräder müssen in der blauen oder grünen Zone in Graz kein Parkticket lösen, da es sich um einspurige Kraftfahrzeuge handelt.
(Quelle: Radlobby.at)