Der Amtsschimmel hat gewiehert: Laut Verfassungsgerichtshof fallen auch die mitarbeiterlosen UNIBOX-Supermärkte in der Tabakfabrik und bei der Umfahrung Ebelsberg unter die Öffnungszeitenverordnung von 76 Stunden/Woche. Der Betreiber zog nun die Reißleine und schloss die zwei Linzer Standorte. Kurios: Die mittlerweile unzähligen Lebensmittel- und Getränkeautomaten-Shops in der City sind von dieser Regelung jedoch nicht betroffen und dürften daher rund um die Uhr geöffnet bleiben.
2021 wurden in Linz und Oberösterreich die ersten mitarbeiterlosen UNIBOX-Supermärkte eröffnet. Der Gedanke dahinter: Im ländlichen Raum und an weniger frequentierten Orten eine Nahversorgung sicherzustellen. Bis zu 1.000 verschiedene Produkte zu Supermarkt-Preisen waren hier erhältlich, Zutritt und Bezahlung erfolgten mit der Bankomatkarte oder einer App.
Insgesamt 17 Uniboxen wurden in Oberösterreich errichtet, die gute Idee hatte aber gegen den Antsschimmel keine Chance: DerVerfassungsgerichtshof hat entschieden, dass mitarbeiterlose Selbstbedienungsläden von den Öffnungszeiten-Einschränkungen nicht ausgenommenen sind (in OÖ beträgt die Wochenöffnungszeit max. 76 Stunden).
Obwohl diese Regelung einst zum Schutz der Mitarbeiter eingeführt wurde, gilt diese laut Verfassungsgerichtshof auch für Geschäfte ohne Personal. Für Automaten-Shops (die großteils die selben Produkte anbieten) sind von den Öffnungszeiten-Beschränkungen hingegen nicht betroffen. Eine ursprünglich sinnvoll und gut gemeinte gesetzliche Regelung wird so as absurdum geführt…