Am Freitag entscheidet sich die Zukunft der Linzer Eisenbahnbrücke: Das Landesverwaltungsgericht urteilt, ob eine Volksbefragung zum Erhalt der Eisenbahnbrücke zulässig ist. Gibt es grünes Licht, will die Initiative „Rettet die Eisenbahnbrücke“ gemeinsam mit der Gemeinderatswahl am 27. September eine entsprechende Befragung durchführen.
„Die Rettung der Eisenbahnbrücke ist technisch machbar und auch die wirtschaftlichere Lösung“, sagt Vizebürgermeister Bernhard Baier (ÖVP). Er ist auch überzeugt, dass die Ansicht der Stadt, eine Volksbefragung über den Erhalt sei nicht zulässig, vom Landesverwaltungsgericht abgeschmettert wird. „Die Initiative ‚Rettet die Eisenbahnbrücke‘ reicht Bürgermeister Luger die Hand: Sollten wir recht bekommen, könnten wir die Abstimmung gemeinsam mit der Landtags- und Gemeinderatswahl am 27. September durchführen. Das würde Kosten sparen und wäre effizient.“ Zudem sei eine hohe Beteiligung gewährleistet, was auch eine entsprechende Akzeptanz gewährleisten würde, so Baier weiter.
Im Falle eines positiven Entscheids des Landesverwaltungsgerichts könnte alles ganz schnell gehen: Der letzte Gemeinderat vor der Sommerpause steigt zwar bereits am 02. Juli, aber: „Es gibt auch Sondersitzungen, in denen ein entsprechender Beschluss für eine Volksbefragung gefasst werden könnte“, so Baier.
Stauproblematik: über 50 Millionen Euro an Mehrkosten?
Mittlerweile gibt es 15 Gutachten zur Eisenbahnbrücke: „Zwölf davon unterstreichen unseren Standpunkt, dass der Erhalt samt Bau einer zweiten Brücke günstiger wäre“, sagt Stadtentwickler Lorenz Potocnik, ebenfalls Unterstützer der „Brückenretter“. In der bisherigen Kostenaufstellung sei das mögliche Stauchaos gar nicht mit eingerechnet. Derzeit fahren 15.000 Autos täglich über die Eisenbahnbrücke. Wird sie abgerissen, dauert es mindestens drei Jahre, bis der neue Donauübergang zur Verfügung steht. Ob und wie es dann zu Staus und Wartzeiten kommt, ist offen. „Rechnet man aber nur 15 Minuten pro Fahrt an Stauzeit dazu, ergibt das in drei Jahren einen volkswirtschaftlichen Schaden von über 50 Millionen Euro“, so der unabhängige Verkehrsexperte Wolfgang Rauh. Baier: „Diese Kosten darf man in der Gegenüberstellung der Projekte nicht unter den Tisch kehren.“
Luger: „Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts bindend“
Die Fronten würden sich mittlerweile aber bereits aufweichen: „Von Bürgermeister Klaus Luger gab es bereits mehrere Signale, dass er einer Volksbefragung positiv gegenüber steht“, so Potocnik. Das Urteil des Landesverwaltungsrichts wollen beide Seiten anerkennen. Bürgermeister Klaus Luger: „Ich bin gerne bereit, mit allen Parteien weiterhin über die Zukunft der Eisenbahnbrücke zu diskutieren. Ich betone aber eines: Über eine Volksbefragung entscheidet ein unabhängiges Gericht und keine Parteizentrale. Diese Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts gilt es abzuwarten. Sie wird für mich bindend sein, egal wie sie ausfällt.“