Der Finanzausgleich ist eine der monetären Säulen der Finanzierung von Kommunen, denn dieser regelt die finanzielle Beziehung sowie die Zuteilung von Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Dieser wird alle vier bis sechs Jahre zwischen den Gebietskörperschaften neu verhandelt. Die Städte fordern nun einen größeren Anteil vom Kuchen. Hauptforderung: neuer Verteilungsschlüssel 62% Bund, 20% Länder, 18% Städte und Gemeinden statt bislang 68:20:12.
Aktuell werden etwa die Umsatzsteuer oder die Lohnsteuer auf alle drei Gebietskörperschaften anhand von Ertragsanteilen aufgeteilt. Dabei erhält der Bund 68 %, die neun Länder 20 % und die über 2.000 Gemeinden und Städte 12 %. Durch die kontinuierliche Verschiebung von Zuständigkeiten, wie etwa im Bildungs-, Gesundheits- und Pflegewesen oder hinsichtlich des Öffentlichen Verkehrs, ohne finanzieller Abgeltung werden die monetären Spielräume der Städte und Gemeinden permanent eingeschränkt.
„Dass zeigt, dass die Verteilung der Anteile neu gedacht werden sollte. Die unterschiedlichen Bevölkerungszahlen sowie die Verschiebung von Kompetenzen erfordern einen entsprechenden Verteilungsschlüssel, nach dem die stark steigenden Ausgaben der Städte besser berücksichtigt werden“, sagt Städtebundpräsident Bürgermeister Klaus Luger. „Wichtig ist daher, dass die lukrierten Mehreinnahmen nicht wieder über hohe Transferbelastungen an Länder und Bund zurückfließen. Denn diese könnten als entsprechende zusätzliche Mittel genutzt werden, um die kommunale Daseinsvorsorge abzusichern.“
Auch der Welser Bürgermeister Andreas Rabl bezieht klar Position: „Den Gemeinden und Städten wurden in den letzten Jahren immer mehr zusätzliche Aufgaben übertragen, ohne auch die Finanzierung sicherzustellen. Gleichzeitig steigen die Ausgaben für die Gesundheit und Chancengleichheit besonders dynamisch. Ich erwarte mir daher dieses Mal ein besonders großes Stück vom Kuchen, um dieser Entwicklung gerecht zu werden.“
68/20/12 statt 62/20/18
Aktuell werden gemeinschaftliche Steuern wie die Umsatzsteuer oder die Lohnsteuer auf alle drei Gebietskörperschaften im Rahmen der Ertragsanteile aufgeteilt. Dabei erhält der Bund 68%, die neun Länder 20% sowie die über 2.000 Gemeinden und Städte 12% vom gesamten Steuerkuchen. Um auch in Zukunft die Finanzierbarkeit der kommunalen Daseinsvorsorge abzusichern, bedarf es laut Städtebund entsprechender zusätzlicher Mittel für Städte und Gemeinden im nächsten Finanzausgleich.
Eine neue Verteilung muss die stark steigenden Ausgaben der Städte bei ihren Basisausgaben als auch bei spezifisch herausfordernden Themen besser berücksichtigen. Ebenso sind die Mindereinnahmen aufgrund der gesetzten steuerpolitischen Maßnahmen des Bundes zu ersetzen. Eine Anpassung der Verteilungsschlüssel im Finanzausgleich zugunsten der Städte und Gemeinden ist daher dringend notwendig, so der Tenor.
Foto: Land OÖ/Stinglmayr