Ist das gerecht? 54,40 Euro müssen Autobesitzer in Linz pro Jahr zahlen, wenn sie ihren PKW im Umkreis ihrer Wohnung in einer Kurzparkzone abstellen wollen. In den äußeren Bezirken muss man hingegen keine Bewohnerparkkarte lösen, weil es dort kaum oder keine Kurzparkzonen gibt. Damit ist die Bewohnerparkkarte nichts anderes als eine Zwangsgebühr – allerdings nur für einen Teil der Bewohner. Jetzt gibt es die Forderung, dass die Stadt Linz diese Abgabe für ein Jahr aussetzt, um die Linzer Autobesitzer zu entlasten.
MFG OÖ schlägt diese Entlastung für Autobesitzer in den Städten Linz, Wels und Steyr vor: „Die Kommunen könnten die Gebühren für die Bewohnerparkkarten im kommenden Jahr aussetzen. Die Menschen würden sich damit bis zu einer Tankfüllung ersparen. Das wäre ein echter Beweis, dass es der Politik ernst ist mit lebensnahen, schnellen Hilfsmaßnahmen“, sagt MFG-Landesparteiobmann Joachim Aigner.
„Bewohnerparkgebühr ist eine reine Luftsteuer“
Eine Garantie für einen Parkplatz bedeutet eine Bewohnerparkkarte ohnehin nicht, denn oft findet sich kein freier Parkplatz. „Die 54,40 Euro Gebühr sind somit eine reine Luftsteuer, weil es eigentlich keine Gegenleistung gibt“, so Aigner.
„Das Aussetzen der Gebühren für die Bewohnerparkkarten wäre eine schnelle und sofort spürbare Maßnahme.“
Joachim Aigner
Mit der temporären Aufhebung der Bewohnerparkkartengebühr für 2023 könnten Linz, Wels und Steyr zeigen, dass es ihnen ernst ist mit den Themen Gebührenbremse und Entlastungsmaßnahmen, so Aigner. Es wäre „eine schnelle und sofort spürbare Maßnahme. Seitens des Landes OÖ, das die Gebührenbremse ja vollmundig verkündet hat, sollte dazu eine Abgeltung der entgangenen Einnahmen für die Gemeinden Linz, Wels und Steyr erfolgen.“