Ab heute gilt’s: Wer in sein Lieblingsbeisl oder zum Essen ins Resti geht, muss sich registrieren!Es müssen Namen, Telefonnummer und E-Mail Adresse dangegeben werden.
Die Daten dürfen nur im Fall einer Coronavirus-Infektion bei einem Gast herangezogen werden. Bei offensichtlich falschen Namensangaben wie z.B. „Schwanzus Longus“ ist der Wirt verpflichtet, den Gast anzusprechen und zur Angabe seines Namens auffordern, da sonst empfindliche Strafen drohen – allerdings nur für den Wirt. Gäste gehen selbst bei falschen Angaben straffrei aus. Eine schwierige Aufgabe, denn: Der Wirt darf keine Ausweise kontrollieren.
Die registrierten Daten sind 4 Wochen lang aufzubewahren und danach ausnahmslos zu löschen bzw. zu vernichten. Würstelstände und Kebab-Buden sind übrigens von der Registrierungspflicht ausgenommen.