Jetzt wird’s ernst in Sachen flächendeckender Radverleih in Linz: Bis 16. Februar 2018 haben Interessenten bzw. Anbieter die Möglichkeit, sich mit ihrem System zu bewerben. Infrastruktur-Stadtrat Markus Hein präzisiert im LINZA-Talk die Voraussetzungen. Der Radverleih soll im ersten Ausbauschritt 40 Standorte mit etwa 300 Leih-Rädern umfassen. Im Idealfall könnte bereits noch diesen Sommer der Startschuss erfolgen.
Unter zehn Prozent beträgt der Fahrradanteil in Linz am Gesamtverkehr – in Innsbruck (23 Prozent), Bregenz (20 Prozent) sowie Salzburg und Graz (je 16 Prozent) ist dieser Wert weit höher. Laut Velo-City-Charta soll der Radverkehrsanteil in Linz bis 2020 mindestens auf 15 Prozent steigen – ein ambitioniertes Ziel. Einer der Gründe für die geringe Linzer Liebe zum Velo: das Fehlen eines unkomplizierten Fahrradverleihs. Anderswo boomt die Idee: Wien etwa verzeichnet mit seinem CITYBIKE-System alle Jahre wieder neue Ausleihrekorde. An 120 Stationen stehen dort 1.500 Leihräder zur Verfügung.
Grünes Projekt scheiterte 2005
In Linz versuchte sich 2005 der damalige grüne Stadtrat Himmelbauer an einem ähnlichen Projekt, das aber kaum angenommen wurde. Grund: Es standen nur 100 Bikes zur Verfügung, man musste schon ab der ersten Minute bezahlen, sieben Cent pro Minute bedeuteten einen Stundenpreis von üppigen 4,20 Euro. “Leider wurde das Projekt nicht weiter verfolgt”, bedauerte Gerda Lenger von den Grünen damals. Bedauern & jammern gut und schön – aber seitdem kam von den Grünen kein neuer Vorstoß in diese Richtung.
Das mittlerweile blaue Infrastrukturressort hat sich zuletzt intensiv mit den technischen Varianten, den wirtschaftlichen Geschäftsmodellen und der möglichen Finanzierung eines Linzer Radverleihsystems beschäftigt. Der zuständige Stadtrat Markus Hein hat dazu zahlreiche Gespräche mit Betreibern sowie Anbietern unterschiedlicher Verleihsysteme geführt. Bis 16. Februar haben mögliche Betreiber nun die Gelegenheit, ihre Angebote abzugeben. Genaue Details verrät Hein im Gespräch mit nem LINZA stadtmagazin:
Herr Stadtrat Hein, wie wird die Ausschreibung des Radverleihs für Linz vonstatten gehen?
Es ist eine zweistufige Ausschreibung. Nach dem ersten Durchgang wird mit den fünf attraktivsten weiterverhandelt.
In welchem Zeitrahmen gibt es dann eine Entscheidung?
In der zweiten Stufe des Verfahrens, das wenige Wochen später startet, wird das attraktivste und passendste System ermittelt. Falls es sich ausgeht, wollen wir noch diesen Sommer alles unter Dach und Dach haben. Sonst starten wir erst im Frühling/Sommer 2019, weil ein Beginn im Herbst oder Winter wenig Sinn machen würde.
Welche Vorgaben gibt es in der Ausschreibung seitens der Stadt Linz an die möglichen Betreiber?
In der ersten Stufe keine, in der zweiten dann aber sehr wohl.
Welche sind das?
Etwa, dass Verleih und die Rückgabe stationsgebunden sein müssen. Es braucht eine gewisse Flächendeckung, in Summe also etwa 40 Verleihstationen mit circa 300 Fahrrädern. Wir wollen kein System wie jenes von O-Bike in Wien, wo die Räder überall einfach abgestellt werden können. So mancher Nachtschwärmer könnte da aufgrund der Lage an der Donau sonst auf die Idee kommen, das Rad nach dem Ausleihvorgang im Wasser zu „Parken“. In Wien passiert das mit den besagten O-Bikes angeblich leider immer wieder.
Und die Kosten?
Das System muss für die Stadt kostenneutral bleiben. Der Betreiber erhält dafür die Möglichkeit, seine Unkosten mit Werbeeinnahmen zu refinanzieren. Diese sollen etwa durch digitale Werbeflächen an den Stationen und das Branding der Fahrräder erzielt werden können.
Wie hoch sollen aus Sicht der Stadt die Leihgebühren ausfallen?
Attraktiv finde ich ein System wie Citybike in Wien, wo die erste halbe oder ganze Stunde gratis ist und dann die Leihgebühren pro weiterer Stunde ansteigen.
Gibt es eine Schätzung, welche Investitionssumme der private Betreiber als Anfangsinvestition in die Hand nehmen muss?
Auf Basis der Angebote einiger Anbieter sind etwa 1 bis 1,5 Mio. Euro zu stemmen.
Bei so einer großen Investition erwartet sich der Betreiber eine entsprechenden Gebietsschutz bzw. Vertragslaufzeit. Welche Überlegungen gibt es da?
Eine Mindestvertragsdauer gebietet die Fairness. Diese kann bei fünf bis zehn Jahren liegen, ist aber Verhandlungssache.