Die „Kotsünder“ werden zum Glück immer weniger, aber immer noch „vergessen“ manche Hundebesitzer, das Gackerl ihres Wuffis zu entsorgen. Zwischen zehn und 7.000 Euro werden fällig, wenn sie das Häufchen ihres Vierbeiners im öffentlichen Raum nicht beseitigen. Ein Vergleich der minimalen und maximalen Höhe der Bußgelder in den 20 größten Städten Österreichs zeigt enorme Unterschiede.
Hier kann das Hinterlassen des Hundehaufens teuer werden
Eine empfindliche Strafe erwartet Hundehalter beim einmaligen Vergehen in Linz: 200 Euro sind mindestens zu zahlen, wenn man das „große Geschäft“ des Hundes nicht entsorgt. Den Haufen besser eintüten sollten Hundebesitzer auch in St. Pölten, Klosterneuburg und Krems an der Donau, wo 90 Euro fällig werden. Die gleiche Strafe erwartet „Kotsünder“ in Wiener Neustadt. Im Schnitt fordern Österreichs Großstädte mindestens 63,10 Euro von Hundehaltern, sollten sie das Häufchen ihres Tieres nicht beseitigen.
Strafe in Wolfsberg am „günstigsten“
Anders als in Linz greift das Ordnungsamt in Wolfsberg deutlich zurückhaltender durch: Lediglich zehn Euro beträgt dort das minimale Bußgeld sollte ein Hundehaufen nicht ordnungsgerecht entsorgt werden. 20 Euro müssen Dornbirner Tierhalter zahlen, wenn ihr Hund sein großes Geschäft beim Gassigehen hinterlässt. Im niederösterreichischen Baden sind Herrchen und Frauchen 25 Euro ärmer, wenn sie beim Liegenlassen des Hundehaufens erwischt werden. Auch in Villach und Graz ist das Bußgeld bei einmaligem Vergehen überschaubar: 30 bzw. 35 Euro werden bei Ahndung der Ordnungswidrigkeit fällig.
Höchststrafe bis zu 7.000 Euro
Werden Hundehaufen jedoch wiederholt auf öffentlichem Raum liegengelassen, können die Bußgelder je nach Stadt deutlich ansteigen. In neun österreichischen Städten kann das Bußgeld je nach vergangenen Taten bis zu 7.000 Euro betragen, darunter Steyr, St. Pölten, die Wiener Neustadt, Klosterneuburg und Krems an der Donau. Die gleiche Höhe müssen Hundehalter in Linz, Wels, Leonding und Traun maximal zahlen, wenn sie den Haufen ihres Hundes nicht entfernen. Bis zu 2.500 Euro Strafe erwartet Wiederholungstäter in Wolfsberg. Tief in die Tasche greifen müssen auch unbelehrbare Wiener und Grazer: Auf jeweils 2.000 Euro beläuft sich in den beiden Städten die Höchststrafe für das Liegenlassen von Tierkot.