Neue Entwicklung in Sachen Wanderwegsperren am Pöstlingberg: Jetzt meldet sich der „Verursacher“ der Wegsperren über seinen Anwalt zu Wort: Er denkt nicht daran, die aufgestellten Zäune und Schilder der teilweise seit über 100 Jahren bestehenden Wege zu räumen. Seiner Ansicht nach gebe es keine rechtlichen Anhaltspunkte, die auf ein sog. „Servitut“ (öffentliches Nutzungsrecht) hinweisen.
Rückblick: Spaziergänger, Erholungssuchende und Wanderer fühlen sich vor den Kopf gestoßen, als vor einigen Monaten zwei private Grundbesitzer/Pächter am Pöstlingberg östlich der Mayrwiesen Zäune aufzogen und Sperren errichteten, um uralte Wanderwegerl nicht mehr oder nur mehr in Form von Umleitungen begehbar zu machen. „Es ist mir schleierhaft, aufgrund welcher rechtlicher Grundlage das passierte. Hier wird offensichtlich versucht, das seit einer Ewigkeit bestehende Wegerecht schrittweise auszuhebeln“, sagte damals Lorenz Potocnik, Fraktionsobmann von LinzPLUS.

Das vermutliche Kalkül der Grundbesitzer: Durch das Aufstellen von Hindernissen und Zäunen will man dieses Wegerecht außer Kraft setzen. Denn wehrt sich drei Jahre lang niemand gegen diese Sperren, erlischt das Wegerecht automatisch.
Der zuständige SPÖ-Stadtrat Dietmar Prammer, aber auch die Linzer Grünen sagten zu, sich der Sache anzunehmen, blieben aber soweit bekannt untätig. Lorenz Potocnik nicht – er beauftragte daraufhin einen Anwalt, um die Sperren bezüglich Wegerecht zu prüfen.
In einem anwaltlichen Schreiben wurden die Eigentümer/Pächter aufgefordert, „dafür Sorge zu tragen, dass die Absperrungen beseitigt werden und die Wege wieder ungehindert benützt werden können.“ Grundlage dieser Forderung laut des Schreibens: „Da diese Wege seit mehr als 100 Jahren von der Allgemeinheit benutzt werden, steht der Allgemeinheit ein entsprechendes Wegerecht zur ungehinderten Benutzung dieser Wege zu.“
Die Antwort eines der zwei Grundbesitzer/Pächter traf kürzlich ein. Dem uns vorliegenden Schreiben zufolge handele es sich lediglich um ein „Scheinservitut“, da u.a. die Stadt Linz trotz der „prekären Wegverhältnisse im Winter weder den Winterdienst übernommen noch Hinweistafeln noch ähnliche entsprechende Haftungsausschlusserklärungen abgegeben hat.“
Zudem haben sich dort seit jeher vom Grundeigentümer aufgestellte Schilder mit der Aufschrift „Durchgang bis auf Widerruf“ befunden, das die Benutzung des Weges von bestimmten Bedingungen abhängig mache – und ein Wegservitut somit nicht bestehe.
Lorenz Potocnik, hinter dem mittlerweile ein gutes Dutzend Anrainer und viele weitere Bürger stehen, will aber nicht so leicht aufgeben: „Wir bleiben dran und bereiten wieder Schritte vor.“